Geänderter Leistungsumfang von oeticket sorgenfrei
Mit 1. Mai 2011 ändert sich der Leistungsumfang von oeticket sorgenfrei, für alle neuen Buchungen ab 01.05. bieten wir ein Storno-Recht an.
Weitere Informationen zum Storno-Recht ab 01.05.2011 finden Sie unter Hilfe
AGBs “OETICKET SORGENFREI PLUS” (BESONDERES RÜCKTRITTSRECHT) – bis inkl. 30.04.2011
oeticket gewährt allen Kunden gegen Zahlung, des dafür jeweils aktuellen Entgelts, ein besonderes Rücktrittsrecht vom Ticketkauf. Dieses Rücktrittsrecht kann vom Zeitpunkt des Ticketkaufs bei oeticket bis zum Beginn der Veranstaltung vom Käufer des/der Tickets in folgenden Fällen geltend gemacht werden:
Ereignisse, die zum besonderen Rücktritt berechtigen:
Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft
• Schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder infolge Todes, sofern das betreffende Ereignis nach dem Zeitpunkt der Buchung eingetreten ist:
– der anspruchsberechtigten Person
– einer nahe stehenden Person, welche die gleiche Veranstaltung gebucht hat und diese annulliert
Haben mehrere Personen die gleiche Veranstaltung gebucht, kann diese von maximal 6 Personen annulliert werden.
• Bei psychischen Leiden besteht nur die Möglichkeit zum besonderen Rücktritt, wenn
– ein Psychiater die Arbeitsunfähigkeit belegt und
– die Arbeitsunfähigkeit durch Beibringen einer Abwesenheitsbestätigung des Arbeitgebers belegt wird.
• Bei chronischer Erkrankung besteht nur dann die Möglichkeit zum besonderen Rücktritt, wenn der Besuch der Veranstaltung wegen einer ärztlich attestierten, unerwarteten, akuten Verschlimmerung annulliert werden muss. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Ticketkaufs der Gesundheitszustand stabil war.
• Bei Schwangerschaft besteht nur dann die Möglichkeit zum besonderen Rücktritt, wenn diese nach dem Ticketkauf eingetreten ist und das Datum der Veranstaltung über der 24. Schwangerschaftswoche liegt oder wenn die Schwangerschaft nach dem Ticketkauf eingetreten ist und die Veranstaltung ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt.
Verspätung und Ausfall des Transportmittels auf der Anreise
Wenn der Besuch der Veranstaltung, infolge von Verspätung oder Ausfall des für die Anreise verwendeten öffentlichen Transportmittels, verunmöglicht wird (d.h. wenn kein Einlass mehr möglich ist oder die Veranstaltung schon beendet ist).
Ausfall des Fahrzeuges auf der Anreise
Wenn während der direkten Anreise zur Veranstaltung das verwendete Privatfahrzeug oder Taxi durch einen Unfall oder eine Panne fahruntüchtig wird. Schlüssel- und Benzinpannen sind nicht versichert.
Absage der Veranstaltung durch Insolvenz des Veranstalters
Im Falle der rechtskräftigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse über den Veranstalter und Entfall der Veranstaltung wird dem Kunden der bezahlte Kartenpreis rückerstattet, wenn die schriftliche Aufforderung zur Rückerstattung des Kartenpreises durch den Kunden spätestens 30 Tage nach dem Veranstaltungsdatum bei uns einlangt und uns vom Kunden sämtliche Informationen für eine bankmäßige Rückzahlung des Kartenpreises erteilt werden; später einlangende Rückerstattungsforderungen können nicht berücksichtigt werden.
Pflichten im Schadenfall
• Um den besonderen Rücktritt beanspruchen zu können, muss die anspruchsberechtigte Person bei Eintritt eines Ereignisses, das einen solchen besonderen Rücktritt rechtfertigt, unverzüglich (spätestens jedoch 30 Minuten vor er Beginn der Veranstaltung!) den Fall der Ticket Express GmbH melden:
- telefonisch unter +43 (0) 1 96 0 96 oder
- per email an sorgenfrei@oeticket.com (bei Bekanntgabe ab 5 Stunden bis zum Event bitte nur noch telefonisch melden um eine rasche Bearbeitung zu garantieren!)
• Die anspruchsberechtigte Person (Käufer) ist verpflichtet, alles zu unternehmen, was zur Minderung des Schadens und zu dessen Klärung beitragen kann.
• Die anspruchsberechtigte Person (Käufer) ist verpflichtet, ihren vertraglichen oder gesetzlichen Melde-, Auskunfts- oder Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen.
• Wenn der Schaden wegen einer Erkrankung oder Verletzung eingetreten ist, hat die anspruchsberechtigte Person dafür zu sorgen, dass die behandelnden Ärzte gegenüber der Ticket Express GmbH von ihrer Schweigepflicht befreit werden.
• Kann die anspruchsberechtigte Person Leistungen, welche die Ticket Express GmbH erbracht hat, auch gegenüber Dritten geltend machen, muss sie diese Ansprüche wahren und an die Ticket Express GmbH abtreten.
• Folgende Dokumente müssen der Ticket Express GmbH bei der genannten Kontaktadresse eingereicht werden:
– Originalticket
– Rechnung der Ticket Express GmbH
– Bescheinigung des Todesfalles
– Dokumente bzw. offizielle Atteste, die den Eintritt des Schadens belegen (z. B. detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose, Attest des Arbeitgebers, Polizeirapport, usw.)
Verletzung der Pflichten
Verletzt die anspruchsberechtigte Person ihre Pflichten, kann die Ticket Express GmbH ihre Leistungen ablehnen oder kürzen.
Nicht versicherte Ereignisse
• Schlechter Heilungsverlauf: Wenn eine Krankheit oder die Folgen eines Unfalls, einer Operation oder eines medizinischen Eingriffs im Zeitpunkt des Ticketkaufs bereits bestanden haben und bis zum Veranstaltungsdatum nicht abgeheilt sind. Wenn die Folgen einer/eines im Zeitpunkt des Ticketkaufs bereits geplanten, aber erst danach durchgeführten Operation/medizinischen Eingriffs bis zum Veranstaltungsdatum nicht abgeheilt sind.
• Absage durch den Veranstalter: Wenn der Veranstalter die vertraglichen Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen kann, die Veranstaltung absagt oder aufgrund der konkreten Umstände absagen müsste und nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen verpflichtet ist, die nicht erbrachten Leistungen zurückzuvergüten. Gilt nicht für eine Verschiebung der Veranstaltung durch den Veranstalter.
• Ist ein Ereignis bei Vertragsabschluss oder beim Ticketkauf bereits eingetreten oder war sein Eintritt für die anspruchsberechtigte Person bei Vertragsabschluss oder beim Kauf des Tickets erkennbar, besteht kein Anspruch auf Leistung.
• Kein Grund für einen besonderen Rücktritt sind Ereignisse, welche die anspruchsberechtigte Person wie folgt herbeigeführt hat:
– Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln
– Suizid oder versuchter Suizid
– Teilnahme an Streiks oder Unruhen
– Teilnahme an Wettfahrten und Trainings mit Motorfahrzeugen oder Booten
– Teilnahme an gewagten Handlungen, bei denen man sich wissentlich einer Gefahr aussetzt
– grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln/Unterlassen
– Begehung von Verbrechen bzw. Vergehen oder der Versuch dazu
• Kein Grund für einen besonderen Rücktritt sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge, Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und Vorfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Substanzen.
• Kein Grund für einen besonderen Rücktritt sind Folgen aus Ereignissen von behördlichen Verfügungen, z.B. Vermögensbeschlagnahme, Haft oder Ausreisesperre.
• Wenn der Gutachter (Experte, Arzt usw.) direkt begünstigt oder mit der anspruchsberechtigten Person verwandt, bzw. verschwägert ist.
Definitionen
• Nahe stehende Personen sind:
– Angehörige (Ehegatte, Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Grosseltern und Geschwister)
– Lebenspartner, sowie dessen Eltern und Kinder
– Betreuungspersonen von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
• Veranstalter
Als Veranstalter gelten sämtliche Unternehmen, die aufgrund eines Vertrages mit der und für die anspruchsberechtigte Person eine Veranstaltungsleistung erbringen.
• Öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel
Als öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel gelten jene Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benutzung ein Fahrschein zu lösen ist. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.
• Panne
Als Panne gilt jedes plötzliche und unvorhergesehene Versagen eines Fahrzeuges infolge eines elektrischen oder mechanischen Defektes, das eine Weiterfahrt verunmöglicht oder aufgrund dessen eine Weiterfahrt gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Der Panne gleichgestellt werden: Reifendefekt, Benzinmangel, im Fahrzeug eingeschlossener Fahrzeugschlüssel oder entladene Batterie. Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels oder falsches Benzin gelten nicht als Panne und sind nicht versichert.
• Personenunfall
Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
• Motorfahrzeugunfall
Als Unfall gilt ein Schaden an einem Motorfahrzeug, der durch ein plötzliches und gewaltsam von aussen einwirkendes Ereignis verursacht wird und dadurch eine Weiterfahrt verunmöglicht oder bewirkt, dass eine Weiterfahrt gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Dazu gehören insbesondere Ereignisse durch Aufprall, Zusammenstoß, Umkippen, Absturz sowie durch Ein- und Versinken.
• Schwere Erkrankung / schwere Unfallfolgen
Erkrankungen bzw. Unfallfolgen gelten als schwer, wenn darauf basierend eine zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Arbeitsunfähigkeit resultiert.