Allgemeine Nutzungsbedingungen für Resale
A. Präambel
1. Allgemeines
1.1. Die CTS Eventim Austria GmbH, Mariahilfer Straße 41-43, 1060 Wien (im Folgenden „oeticket“) betreibt unter der Adresse https://www.oeticket.com unter anderem einen Online-Marktplatz für den sekundären Ticketmarkt mit der Bezeichnung Resale (in Folge „Plattform“). Die Plattform bietet Konsumenten als registrierte Nutzer die Möglichkeit, ihre Tickets für Veranstaltungen über die Plattform anderen registrierten Nutzern zu einem Festpreis nach Validierung durch oeticket anzubieten („Verkäufer“), und diese Nutzer („Käufer“) können das validierte Ticket zu diesem Festpreis erwerben („Verkäufer“ und „Käufer“ im Folgenden gemeinsam „Nutzer“). oeticket bietet selbst keine Tickets an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieser Plattform geschlossenen Verträge. Die Aktivität der oeticket beschränkt sich daher darauf, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Kauf/Verkauf von Tickets durch die Nutzer zur Verfügung zu stellen und nur in deren Auftrag und Name bestimmte Leistungen bei der Abwicklung des Kaufs/Verkaufs im Rahmen der Funktionen der Plattform zu erbringen.
Auf Resale dürfen ausschließlich Eintrittskarten für Konzert-, Theater-, Sport und sonstige Veranstaltungen im In- und Ausland inklusive etwaiger mit solchen Eintrittskarten direkt verbundener Zusatzleistungen (z. B. Verpflegung, Meet & Greet o. ä.) angeboten und erworben werden. Ausgeschlossen als Verkaufsgegenstand sind Zusatzleistungen, die nicht in den Eintrittskarten selbst enthalten sind, auch wenn sie ursprünglich ggf. mit den Eintrittskarten gemeinsam erworben worden sind, wie z. B. Ton- oder Bildträger, T-Shirts und/oder sonstige Merchandising-Produkte.
1.2. Die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (in Folge kurz „Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Nutzer der Plattform. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform werden von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verkäufer oder der Käufer – nicht Vertragsinhalt. Durch Anklicken der entsprechenden Tickbox im Zuge des Transaktionsprozesses, erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Als Nutzer können nur Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) an der Plattform teilnehmen. Personen unter 16 Jahren sind jedoch von der Nutzung der Plattform als Nutzer ausgeschlossen.
1.3. oeticket ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten Nutzungsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten Nutzungsbedingungen schriftlich auf die vierwöchige Frist hinzuweisen.
2. Leistungsumfang
2.1. Über die konkreten Bedingungen der Nutzung der Plattform wird zwischen oeticket und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossen.
2.2. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages beauftragt ein Nutzer, unabhängig davon, ob er als Käufer und/oder Verkäufer oder in der Position beider über die Plattform tätig wird, oeticket mit der Erbringung der technischen und organisatorischen Leistungen für diese Plattform und den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung einer Transaktion. oeticket wird bei Inanspruchnahme der Plattformleistungen vom Verkäufer mit der Zahlungsabwicklung und dem Einheben des Kaufpreises beauftragt. Ein Nutzer, der als Käufer auf der Plattform agiert, beauftragt oeticket mit der Entgegennahme des Kaufpreises und dem Versand der Tickets. Gleichzeitig wird dem Nutzer von oeticket ein auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des von oeticket zur Verfügung gestellten Speicherplatzes auf der Plattform für den Kauf und Verkauf von Tickets eingeräumt.
B. Nutzungsvertrag für die Plattform
3. Anlegen eines Benutzerkontos
3.1. Eine Nutzung der Dienste der Plattform ist nur mit einem Benutzerkonto auf den Websites von oeticket möglich. Um ein Benutzerkonto anzulegen, hat der Nutzer folgende Schritte einzuhalten:
3.1.1. Der Nutzer hat die entsprechende Rubrik auf der Website von oeticket (https://www.oeticket.com/) zum Anlegen eines Benutzerkontos auszuwählen, und hier bestimmte Stammdaten über seine Person (wie insbesondere E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwort, Anrede, Name des Nutzers, Liefer- und Rechnungsanschrift, Telefonnummer) auszufüllen. Der Nutzer kann in jedem Stadium des Anlegens des Benutzerkontos ohne Einbindung von oeticket die Stammdaten zum Nutzer ändern oder das Anlegen des Benutzerkontos abbrechen.
3.1.2. Ein Benutzerkonto kann nur von natürlichen Personen ab 16 Jahren, die Konsumenten im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, angelegt werden. Der Nutzer ist über Verlangen von oeticket verpflichtet, Nachweise (z.B. Reisepasskopie) über die Eignung als Nutzer zur Verfügung zu stellen, um oeticket die Prüfung einer solchen Nutzereignung zu ermöglichen.
3.1.3. oeticket ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Nutzers zu überprüfen, und allenfalls weitere Unterlagen und Informationen zu verlangen. oeticket haftet daher weder für die Richtigkeit der behaupteten Angaben noch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise.
3.2. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Anlegung eines Benutzerkontos oder Nutzung der Plattform. oeticket kann jederzeit ohne Angabe von Gründen das Anlegen eines Benutzerkontos und die Durchführung eines Kaufes/Verkaufes von Tickets über das Benutzerkonto ablehnen sowie das Benutzerkonto – auch nur vorübergehend – sperren oder einzelne Funktionen einschränken. Der Nutzer wird von einer solchen Maßnahme per E-Mail informiert.
3.3. Das Benutzerkonto und die hieraus resultierenden Rechte sind nur mit Zustimmung von oeticket übertragbar. Der Nutzer darf sein Benutzerkonto ausschließlich höchstpersönlich oder durch von ihm beauftragte Personen nutzen. Der Nutzer muss oeticket unverzüglich von jeder unbefugten Nutzung des Benutzerkontos informieren.
3.4. Jeder neuerliche Zugriff auf das angelegte Benutzerkonto erfordert die Durchführung eines Authentifizierungsprozesses durch Eingabe des Benutzernamens und des Passworts. Der Nutzer ist verpflichtet, den Benutzernamen und das Passwort geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort unter Aufwendung der gebotenen Sorgfalt so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch Dritte nicht möglich ist.
4. Laufzeit des Nutzungsvertrages
4.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
4.2. Der Nutzer kann auch während der unter Punkt 4.1. genannten Laufzeit den Nutzungsvertrag kündigen, und die Sperrung seines Benutzerkontos verlangen. Sämtliche offene Verkaufsangebote gelten damit automatisch als beendet.
4.3. oeticket ist außerdem zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen berechtigt. Das Benutzerkonto wird im Fall der Kündigung gesperrt.
4.4. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages wird hinsichtlich eines Benutzerkontos, soweit oeticket keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Daten treffen sollte, binnen 2 Monaten nach Ende des Nutzungsvertrages jeder Personenbezug entfernt. Rechtzeitig vorher wird oeticket den Nutzer darüber informieren, damit dieser sämtliche Daten selbst archiviert. Eine Übertragung der Daten an den Nutzer oder an einen Dritten im Auftrag des Nutzers findet nur im Umfang der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO statt.
5. Pflichten von oeticket
5.1. oeticket stellt die Infrastruktur zur Durchführung der Käufe/Verkäufe von Tickets von und für Konsumenten (im Folgenden zusammen „Transaktion“) zur Verfügung. oeticket wird nicht Partei dieser Transaktion.
5.2. oeticket wird anhand des Barcodes die Echtheit des Tickets validieren und ein Ticket bei Nichtvorliegen der Echtheit nicht für eine Transaktion zulassen. Tickets können weiters dann nicht für eine Transaktion zugelassen werden, wenn der Veranstalter den Privatverkauf untersagt hat. Der Verkäufer wird nach Validierung des Tickets von einem Verkaufsverbot unverzüglich informiert.
6. Pflichten der Nutzer
6.1. Der Nutzer hat die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen einzuhalten und die zur Verfügung gestellten Dienste nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Es ist daher nicht erlaubt, die Plattform für Werbung oder sonstige Zwecke, die über den Zweck dieser Nutzungsbedingungen hinausgehen, zu verwenden.
6.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und aktuell zu halten. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten und seine Kontoeinstellungen in seinem Benutzerkonto abzurufen, diese zu ändern, zu berichtigen oder, soweit es sich nicht um Pflichtfelder handelt, zu löschen. Der Nutzer hat selbst dafür zu sorgen, dass die Daten und Informationen, die er aus gesetzlichen oder anderen Gründen aufbewahren muss, in seinen eigenen Systemen entsprechend archiviert werden.
6.3. Der Nutzer hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass über sein Benutzerkonto keine schädlichen Technologien und Inhalte verwendet werden, wodurch andere Nutzer, oeticket oder Dritte geschädigt oder belästigt werden, oder eine übermäßige Belastung der Plattform herbeigeführt wird, oder sonst Inhalte veröffentlicht werden, welche die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden können.
7. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
7.1. oeticket haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet oeticket beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
7.3. Außer in den Absätzen 7.1 und 7.2 genannten Fällen haftet oeticket nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.4. Soweit die Haftung von oeticket nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Transaktionsdaten
8.1. oeticket behält sämtliche Rechte, einschließlich der Ausschließlichkeitsrechte nach dem UrhG und sonstiger Rechte an der Plattform. Den Nutzern kommt mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen ein zeitweiliges Nutzungsrecht an jenen Funktionen und Inhalten der Plattform, die in den Nutzungsbedingungen vorgesehen sind, nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen zu. Darüber hinaus werden keine Rechte an der Plattform, deren Funktionen oder Inhalte, eingeräumt.
8.2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Programmcode der Software, aus der die Plattform besteht, und/ oder die Teile der Plattform darstellt, zu verändern, rückwärts zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen.
8.3. Dem Nutzer ist es untersagt, eine Suchmaschine, Software oder sonstige Tools, insbesondere Spiders, Suchroboter, Avatars oder Intelligent Agents zu nutzen, um die Plattform in anderer als in der vorgegebenen Form zu durchsuchen und zu nutzen. Weiters ist die Nutzung von automatischen Systemen oder einer Software, um Daten zu extrahieren, unzulässig.
8.4. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass oeticket auch nach Beendigung eines Nutzungsvertrages weiterhin berechtigt bleibt, die Daten zu den Transaktionen in einer anonymisierten Form (z.B. Art der Veranstaltung, Art des Tickets, Preis, Dauer der Transaktion etc.) unbeschränkt weiterzuverwenden und für statistische Auswertungen oder sonstige wissenschaftliche Abhandlungen zu verwenden, mit sonstigen Daten zu verknüpfen und über statistische Methode aufzubereiten, oder die aus solchen Transaktionsdaten gewonnenen Ergebnisse auch Dritten zur Verfügung zu stellen. Dem Nutzer stehen an solcherart gewonnenen Daten und Ergebnissen keinerlei Rechte zu.
C. Einstellen und Verkaufen auf der Plattform als Verkäufer
9. Anbieten eines Tickets
9.1. Der Verkäufer kann auf der Plattform ausschließlich Eintrittskarten für Konzert-, Theater-, Sport- und sonstige Veranstaltungen im In- und Ausland anbieten, die ursprünglich über das CTS EVENTIM-System erstellt wurden („Tickets“). Der Verkäufer muss Eigentümer der so angebotenen Tickets sein oder sonst zur Veräußerung dieser Tickets auf der Plattform berechtigt sein. Mit der Einstellung eines Angebots auf der Plattform versichert der Verkäufer in dem Sinn, dass er berechtigt ist, die eingestellten Tickets zu verkaufen und auf den Käufer zu übertragen.
9.2. Über Resale können für ausgewählte Veranstaltungen Eintrittsberechtigungen in Form des OETICKET.Pass angeboten und erworben werden. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Nutzung und Verwaltung der Eintrittsberechtigung in digitaler Form über eine Applikation (App) auf einem mobilen Endgerät.
Eine Eintrittskarte in Papier- oder anderer körperlicher Form wird beim Erwerb eines OETICKET.Pass nicht übersandt. Ein OETICKET.Pass wird im OETICKET-Account des Kunden hinterlegt und nach Abruf des Kunden auf die OETICKET.App auf dem mobilen Endgerät des Kunden, auf welchem die OETICKET.App installiert ist, übertragen. Von dort aus kann der Kunde seine OETICKET.Pässe verwalten und zum Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung nutzen. Dafür ist das mobile Endgerät beim Einlass mitzuführen und auf Verlangen des Ordnungspersonals mit dem OETICKET.Pass vorzuzeigen.
Für die Nutzung von Eintrittsberechtigungen in Form des OETICKET.Pass benötigt der Kunde ein kompatibles mobiles Endgerät und muss ggfs. beim Erwerb seine Mobiltelefonnummer angeben (sowie ggfs. weitere Informationen, je nach den Hinweisen auf der jeweiligen Bestellseite im Webshop oder der OETICKET.App).
Weitere Hinweise und Erklärungen zum OETICKET.Pass und seiner Nutzung können Sie über diesen Link einsehen.
9.3. oeticket stellt den Verkäufern ein bestimmtes Angebotsformat mit unterschiedlichen Funktionen für den Verkauf zur Verfügung, um mittels der Plattform Verträge anzubahnen bzw abzuschließen. Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Einträge für die Transaktion an die technischen Gegebenheiten der Plattform anzupassen.
9.4. Der Verkäufer hat den Verkauf daher im Rahmen der vorgegebenen Struktur, Kategorisierung und Aufbau der Plattform zu erstellen. Der Verkäufer kann das Ticket in diesem Format nur zu einem Festpreis, der mindestens 50 % des ursprünglichen Ticketpreises beträgt, jedoch um nicht mehr als 100 %, anbieten. Mit dem Einstellen des Tickets hat der Verkäufer eine Frist (Angebotsfrist) zu bestimmen, innerhalb der das Ticket erworben werden kann. Das Ende dieser Frist muss zumindest 48 Stunden vor dem Datum der Veranstaltung liegen. Im Einzelfall kann diese Frist kürzer oder länger sein, was dem Verkäufer nach Validierung des Tickets bekannt gegeben wird. Das Angebot erlischt mit Ablauf der Angebotsfrist automatisch und wird von oeticket aus der Plattform gelöscht.
9.5. Das Einstellen des Ticketangebots stellt ein verbindliches Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages zu diesem Preis dar. Die Änderung oder Rücknahme eingestellter Angebote ist lediglich solange möglich, bis das Angebot durch einen anderen Nutzer angenommen wurde.
10. Umpersonalisierungsgebühr
Wurden Eintrittsberechtigungen personalisiert ausgestellt und wünscht der Kunde nach der Resale Transaktion eine Umpersonalisierung, kann eine Gebühr, deren Höhe während des Transaktionsprozesses bekannt gegeben wird, verrechnet werden (Umpersonalisierungsgebühr).
11. Echtheit des Tickets
11.1. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung werden die vom Verkäufer eingestellten Tickets von oeticket online überprüft. Ergibt die Validierung des Barcodes, dass es sich dem Barcode nach tatsächlich um ein vom CTS EVENTIM-System erstelltes und für den Weiterverkauf über die Plattform zulässiges Ticket handelt, so wird von oeticket das Ticket zum Verkauf auf der Plattform zugelassen, und wird als von oeticket entsprechend validiertes Ticket für den Käufer gekennzeichnet. Ergibt die Überprüfung im CTS-EVENTIM-System, dass der Weiterverkauf des Tickets nicht erlaubt oder ungültig ist, die entsprechende Eintrittskarte über das CTS EVENTIM-System storniert wurde oder die Veranstaltung bereits abgelaufen ist, so kann das Ticket nicht über die Plattform angeboten werden.
12. Zahlungsabwicklung
12.1. Der Verkäufer beauftragt und bevollmächtigt oeticket mit der Zahlungsabwicklung und daher damit, die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich Service-Gebühr und Versandkosten von dem Käufer entgegenzunehmen. oeticket wird daher Zahlungen für bei der Plattform durchgeführte Transaktionen im Namen des Verkäufers entgegennehmen, wobei die Zahlung durch den Käufer per Kreditkarte (VISA, American Express, Diners oder MasterCard) oder einer anderen auf der Plattform angebotenen Zahlungsart an oeticket erfolgen kann. Die Beauftragung mit der Zahlungsabwicklung durch oeticket ist für die Inanspruchnahme der Dienste der Plattform als Verkäufer eine Voraussetzung.
12.2. Binnen 48 Stunden nach Kauf eines Tickets durch einen Käufer gemäß Punkt 17.2., wird oeticket den Kaufpreis nach Abzug der Servicegebühr an das vom Verkäufer angegebene Zahlungsmittel zur Auszahlung angewiesen.
13. Versand
13.1. Der Versand des verkauften Tickets wird nach erfolgter Zahlung des Kaufpreises im Auftrag und im Namen des Verkäufers organisiert und erfolgt ausschließlich durch den von oeticket ausgewählten Frachtführer. Es wird vor Versand das Ticket des Verkäufers storniert und ein neues ausgestellt, das je nach der vom Käufer gewählten Versandart an den Käufer zugestellt wird.
14. Nutzungsentgelt
14.1. Das Anlegen eines Benutzerkontos und das Anbieten von Tickets auf der Plattform ist für den Verkäufer ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts möglich. Erst durch den Verkauf eines Tickets entstehen für den Verkäufer Kosten. Der Verkäufer hat bei Verkauf eines Tickets eine Servicegebühr in der Höhe von 10% des Kaufpreises des Tickets zu entrichten.
D. Erwerben auf der Plattform als Käufer
15. Anlegen eines Benutzerkontos
15.1. Eine Nutzung der Dienste der Plattform als Käufer ist nur nach Anlegen eines Benutzerkontos möglich.
16. Anbotslegung
16.1. Der Käufer kann durch die von der Plattform zur Verfügung gestellte Suchfunktion nach Veranstaltungskategorien, Künstlern oder Veranstaltungsstätten suchen, und Gebote für die Tickets nach Maßgabe des Punktes 17.2. abgeben.
16.2. Mit Einstellen des Tickets legt der Verkäufer den Festpreis fest. Innerhalb der vom Verkäufer genannten Frist kann ein Käufer dieses Ticket zu diesem Festpreis erwerben. Ein Kauf kommt durch Betätigung des Buttons, mit dem der Kauf elektronisch ausgelöst wird, durch einen registrierten Käufer zustande. Der Button muss mit Ablauf des letzten Tages oder der letzten Stunde, soweit die Frist in Stunden bestimmt ist, der Angebotsfrist betätigt werden, um noch rechtzeitig zu sein. Sollte zum Zeitpunkt des Versuchs den Button zum Abschluss des Kaufs zu drücken, die Angebotsfrist bereits abgelaufen oder das Ticket zwischenzeitlich durch einen anderen Nutzer erworben worden sein, wird dieser Vorgang automatisch nicht mehr zugelassen.
16.3. Die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer erfolgt über die Plattform. Sollte der Käufer zur etwaigen Durchsetzung seiner Rechte eine Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer wünschen oder sonst die Identität des Verkäufers erfahren wollen, hat der Käufer oeticket mittels E-Mail zu kontaktieren, wodurch dem Käufer von oeticket per E-Mail die Identitäts- und Kontaktdaten des Verkäufers offengelegt werden.
16.4. Der Käufer wird vor Abschluss des Kaufes auf den Umstand, dass es sich um eine Transaktion unter Konsumenten handelt, und jede Haftung von oeticket für diese Transaktion ausgeschlossen ist, hingewiesen. Wenn der Käufer diese Umstände des Ticketkaufes nicht akzeptiert, kann er den Kaufprozess nicht abschließen. Der Kauf eines Tickets wird über die Plattform entsprechend bestätigt und daraufhin im Benutzerkonto des Käufers samt Zeitstempel angezeigt. Der Vertrag über das Ticket kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande; zu keinem Zeitpunkt ist oeticket Partei dieses Vertrages.
17. Zahlungsmethoden und Versand des Tickets
17.1. Der Kaufpreis für das Ticket ist sofort zur Zahlung fällig und vom Käufer über die von oeticket angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. Käufer können grundsätzlich mit allen von oeticket in der Kaufabwicklung zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden bezahlen. Gegebenenfalls werden einzelne Zahlungsmethoden in Abhängigkeit von einer Risikoprüfung im Einzelfall nicht angeboten. oeticket nimmt den gezahlten Betrag vom Käufer im Namen des Verkäufers entgegen und leitet ihn an diesen weiter.
17.2. Die Tickets können je nach Auswahl des Käufers nach Zahlung des Kaufpreises entweder über die Funktion „ticketdirect“ ausgedruckt oder als e-ticket zur Verfügung gestellt werden, soweit diese Funktionen für das Ticket verfügbar sind, oder sie werden über die ausgewählte Versandart (Expressversand oder Standardversand) postalisch zugestellt. Der Versand des verkauften Tickets wird im Auftrag und im Namen des Verkäufers organisiert.
17.3. Der postalische Versand (sofern vom Käufer ausgewählt) des Tickets erfolgt innerhalb Österreichs per Post-Briefsendung durch den von oeticket ausgewählten Frachtführer.
18. Gewährleistung, Haftung
18.1. oeticket garantiert dafür, dass ein auf der Plattform zum Verkauf angebotenes als validiert gekennzeichnetes Ticket am Tag der jeweiligen Veranstaltung den Käufer zum Zutritt zur Veranstaltung berechtigt. Sollte daher der Zutritt zur Veranstaltung mangels Echtheit des Tickets oder weil sonstige Bedingungen des Veranstalters durch den Verkauf auf der Plattform verletzt worden sind, verwehrt werden, so ersetzt oeticket dem Käufer den Kaufpreis des Tickets samt der entrichteten Servicegebühr.
18.2. Der Kauf kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und Verkäufer zustande.
19. Nutzungsentgelt
19.1. Das Anlegen eines Benutzerkontos und das Suchen nach Tickets auf der Plattform ist für den Käufer ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts möglich. Erst durch den Kauf eines Tickets entstehen für den Käufer Kosten. Der Käufer hat bei Kauf eines Tickets zusätzlich zum Kaufpreis des Tickets eine Servicegebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises des Tickets zu entrichten.
19.2. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Höhe der Versandkosten hängt von der gewählten Versandart ab, und werden vor Abschluss des Kaufs des Tickets angezeigt.
E. Gemeinsame Bestimmungen
20. Datenschutz
20.1. Personenbezogene Daten der Nutzer (das sind insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Inhalt einer Transaktion, Angaben zur Aktivität auf der Plattform als Verkäufer oder Käufer, Benutzerdaten wie Benutzername und Passwort, IP-Adresse) werden von oeticket bei der Registrierung als Nutzer für die Zurverfügungstellung der Dienste über die Plattform erhoben und zum Zweck der Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO sowie zum Zweck der Organisation der Teilnahme an der Plattform und der Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung derselben gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse der oeticket) verarbeitet. Details zu Inhalt und Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in der Information nach Art 13 und 14 DSGVO, abrufbar unter https://www.oeticket.com/help/data-protection/ beschrieben.
20.2. Soweit der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat und diese nicht widerrufen hat, verwendet oeticket die E-Mail-Adresse, um den periodischen Newsletter zuzusenden.
21. Ticketversicherung, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
21.1. Für eine allfällige Ticketversicherung kommen eigene AGB des Versicherers zur Anwendung; zu finden hier
21.2. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme von Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für Verbraucher, die in den Anwendungsbereich des Art 6 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) fallen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.
21.3. Hat der Nutzer im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und § 104 Abs 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.
21.4. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Stand: 05.10.2026