Compliance

CTS EVENTIM Hinweisgebersystem

Integrität, Verlässlichkeit, Respekt und Vertrauen haben für CTS EVENTIM höchste Priorität. Diese Werte sind integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns und wichtige Voraussetzungen für unseren unternehmerischen Erfolg und für das Vertrauen unserer Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und Aktionäre.

CTS EVENTIM duldet keine Verstöße gegen geltendes Recht, interne Richtlinien oder den CTS EVENTIM Verhaltenskodex (Code of Conduct). Daher ist es wichtig, so rasch wie möglich vom potenziellen Fehlverhalten eigener Mitarbeitender oder Lieferanten zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Compliance betreibt hierzu ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem. Mitarbeitende sowie Dritte, darunter Kunden und Lieferanten, haben damit die Möglichkeit, über vertrauliche Meldewege auf mögliche Verstöße hinzuweisen und so zu deren Aufklärung beizutragen.

CTS EVENTIM versteht das Hinweisgebersystem auch als Frühwarnsystem, um z.B. auf potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette aufmerksam zu werden. 

Die Wirksamkeit des Hinweisgebersystems wird jährlich sowie anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen des Verfahrens oder der ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen vorgenommen.
 

Prinzipien

Tragende Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip des fairen Verfahrens. Dazu gehört auch, dass Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation bestehen.

CTS EVENTIM wird keine Maßnahmen ergreifen, um die Identität von anonymen Hinweisgebenden in Erfahrung zu bringen. Auch die Benachteiligung und Bestrafung von Hinweisgebenden und allen Personen, die zur Untersuchung potenziellen Fehlverhaltens im Konzern beitragen, wird nicht toleriert und konsequent geahndet. Dies gilt gleichermaßen für Mitarbeitende und Zulieferer.

Untersuchungen werden grundsätzlich mit höchster Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgebenden durchgeführt. Für die Betroffenen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Informationen werden in einem fairen, zügigen und geschützten Verfahren verarbeitet.
 

Wie werden Meldungen bearbeitet?

Compliance, als zuständige Interne Meldestelle, prüft die eingehenden Meldungen auf mögliche Verstöße durch Mitarbeitende oder Lieferanten.

Die Hinweise werden zeitnah bearbeitet und sorgfältig und systematisch ausgewertet. Sofern sich ein Anfangsverdacht für einen möglichen Verstoß ergibt, wird eine geeignete (interne oder externe) Stelle mit der Untersuchung des Falles beauftragt.

Anschließend werden die Untersuchungsergebnisse bewertet und bei festgestelltem Fehlverhalten wird eine Sanktionsempfehlung ausgesprochen. Gegebenenfalls werden die Strafverfolgungsbehörden informiert.  

Kann im Rahmen einer Untersuchung kein Verstoß festgestellt werden oder liegen keine Beweise für einen Verstoß vor, wird die Untersuchung eingestellt.

Hinweisgebende werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften umgehend, spätestens innerhalb von sieben Tagen, über den Eingang der Meldung informiert. Darüber hinaus werden sie über den Bearbeitungsstand und das Ergebnis einer möglichen Untersuchung informiert.

Eine Meldung abgeben

Unser Hinweisgebersystem bietet verschiedene Wege, um potenzielles Fehlverhalten zu melden.

Unabhängig davon besteht ein gesetzlich verankertes Recht sich, wie unten beschrieben, jederzeit an die zuständigen Behörden zu wenden.

1. Online Meldeweg: Compliance Help

Es gibt die Möglichkeit, eine Meldung über unser Onlineformular abzugeben.

Eingehende Hinweise werden in einem Bericht zusammengefasst und im Regelfall innerhalb von 1-2 Werktagen an die Compliance bei CTS EVENTIM weitergeleitet.

Dort prüft Compliance die Hinweise und leitet, insoweit möglich und erforderlich, eine Untersuchung ein.

Ablauf:

A | Meldung

Der Hinweisgeber, ob extern oder intern, hat zwei Möglichkeiten zur Meldung.

  • Vertraulich, aber nicht anonym: Compliance bei CTS Eventim hat Kenntnis von der Identität der Hinweisgebenden
  • Anonym: Keiner kennt die Identität

B | Bearbeitung durch die zuständige Stelle (Compliance) bei CTS EVENTIM

Alle Meldungen von Hinweisgebenden werden zunächst von Compliance bei CTS EVENTIM geprüft. Diese leitet, soweit möglich und erforderlich, eine Untersuchung ein.

2. Per E-Mail

Compliance ist per E-Mail an compliance@eventim.at erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Kundenanfragen im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf oder anderen Dienstleistungen gedacht ist. Bitte nutzen Sie dieses System auch nicht für Anfragen zum Datenschutz (Betroffenenanfrage usw.).

3. Postalisch oder persönlich (auf Deutsch und Englisch)

Postanschrift:

CTS Eventim Austria GmbH
Compliance
Mariahilferstraße 41-43
A-1060 Wien
Österreich

Bitte vorab einen Termin per E-Mail an compliance@eventim.at vereinbaren.

Stand: Juni 2024