Compliance
Compliance Helpline! Ihre Hinweise sind uns wichtig
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Kundenanfragen im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf oder anderen Dienstleistungen gedacht ist. Bitte nutzen Sie dieses System auch nicht für Anfragen zum Datenschutz (Betroffenenanfrage usw.).
Integrität, Verlässlichkeit, Respekt und Vertrauen haben für CTS EVENTIM höchste Priorität. CTS EVENTIM duldet keine Verstöße gegen geltendes Recht und interne Richtlinien.
CTS EVENTIM bietet Mitarbeitenden sowie Dritten einen vertraulichen Meldeweg, um auf mögliche Verstöße hinzuweisen. Hierzu zählen unter anderem Betrug, Diebstahl, Korruption, Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht, Geldwäsche, Diskriminierung sowie sonstige erhebliche Verstöße gegen (Straf-)Gesetze und Richtlinien.
Auch Beschwerden über Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie mögliche Verstöße gegen die entsprechenden Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können auf diesem Weg gemeldet werden.
CTS EVENTIM nimmt den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern über CTS EVENTIM Compliance Helpline sehr ernst, bearbeitet jeden eingereichten Hinweis und leitet, soweit möglich und erforderlich, Untersuchungen ein. Unser Ziel ist es, Sie als Hinweisgeber wirksam zu schützen. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt und Sie müssen Ihre Identität nicht preisgeben, es sei denn, Sie wünschen dies.
Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, wissentlich falsche oder verleumderische Mitteilungen und Informationen zu übermitteln. Mitteilungen, die darauf abzielen, andere Personen zu denunzieren oder zu verleumden, werden nicht toleriert und können in einigen Ländern strafbar sein.
Wie funktioniert CTS EVENTIM Compliance Helpline?
Sie können den Service CTS EVENTIM Compliance Helpline auf dieser Website nutzen, um tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten zu melden.
Die Nutzung von CTS EVENTIM Compliance Helpline ist vertraulich und Sie müssen Ihre Identität nicht preisgeben, es sei denn, Sie wünschen dies. Allerdings erleichtert es nachfolgende Maßnahmen oder Untersuchungen, wenn Sie möglichst umfangreiche und präzise Informationen zur Verfügung stellen.
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden gesichtet und in einem Bericht zusammengefasst. CTS EVENTIM entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Welche Information sollte ich abgeben?
Wenn Sie tatsächtliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, sollten die von Ihnen bereitgestellten Informationen folgende Details enthalten:
- Namen der beteiligten Personen
- Namen von Zeugen (falls vorhanden)
- Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls bzw. der Vorfälle
- Angaben zu möglichen Beweismitteln
- Geldbeträge/Vermögenswerte in diesem Zusammenhang
- Häufigkeit des Vorfalls
- Dieser Dienst ist vertraulich und Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Identität preiszugeben, es sei denn, Sie wünschen dies. Sie sollten jedoch möglichst umfangreiche und präzise Informationen zur Verfügung stellen, um weitere Maßnahmen oder Untersuchungen zu unterstützen.
Welche Verstöße kann ich melden?
Korruption:
Das Anbieten oder das Gewähren von unangemessenen Vorteilen jeglicher Art im geschäftlichen Kontakt für Mitarbeiter öffentlicher Stellen oder private Geschäftspartner. Das Fordern oder die Annahme unangemessener Vorteile unter Ausnutzung der eigenen dienstlichen Stellung.
Interessenkonflikte:
Geschäftsentscheidungen von Mitarbeitenden auf der Basis persönlicher Interessen und gegen die Unternehmensinteressen.
Kartelle, unfairer Wettbewerb:
Regelwidrige Absprachen mit Mitbewerber über Preise, Preisgestaltung, Markt-, Kunden- oder Gebietsaufteilungen, über Aufträge, Produktionsmengen und -quoten, Strategien, Boykottierung etc. Hierunter fallen auch Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben sowie ein kartellrechtswidriger Informationsaustausch.
Betrug, Diebstahl:
Verschaffen von fremdem Geld oder Sachen durch Täuschung. Unbefugte Wegnahme fremder Sachen, um sie selbst zu nutzen oder jemand anderem zukommen zu lassen
Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften:
Verstöße gegen sämtliche Aspekte des Rechnungswesens, insbesondere die Buchhaltung und Bilanzierung, Abschlussprüfung, interne Kontrollen der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision.
Menschenrechtliches Risiko/Verletzungen:
Beeinträchtigung von Menschenrechten oder der Beitrag hierzu bzw. unmittelbare Verbindung der Geschäftstätigkeit mit solchen Auswirkungen durch eine Geschäftsbeziehung auch ohne Verursachung oder Beitrag zu diesen Auswirkungen. Dazu zählen unter anderem das Verbot von Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit, widerrechtlicher Landentzug, die Missachtung der betrieblichen Koalitionsfreiheit und wesentlicher arbeitsrechtlicher Vorschriften (z.B. Vorenthalten von Arbeitslohn), etc.
Umweltbezogenes Risiko/Verletzungen:
Straftaten im Bereich des Umweltschutzes. Dazu gehören der unzulässige oder unsachgemäße Umgang mit Schad- und Gefahrstoffen, die illegale Abfallentsorgung oder das unerlaubte Freisetzen von Stoffen durch das ein Gewässer, der Boden oder die Luft nachhaltig in ihrer chemischen oder physikalischen Zusammensetzung verändert wird.
Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsvorschriften, inkl. Mobbing und Belästigung
Verstöße gegen Vorschriften zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz umfassen Handlungen oder Unterlassungen, z.B.
- Das Gefährden der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeiters.
- Wiederholte und anhaltende Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen.
- Unerwünschte verbale oder körperliche Annäherungen an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin durch Vorgesetzte oder Arbeitskollegen.
- Diskriminierung einer/ eines Mitarbeiters/ in wegen ihres/ seines Geschlechts, ihrer/ seiner Religion, Volkszugehörigkeit oder des Glaubens; Belästigung, Schikane, physische oder emotionale Verletzungen seitens Vorgesetzter oder Kollegen.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anfragen oder Hinweisen zu personalbezogenen Themen wie zum Beispiel Mobbing, Diskriminierung und Belästigung erfolgt in der Regel in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Personalabteilung oder der verantwortlichen Geschäftsleitung. Bitte ziehen Sie daher soweit möglich bei personalbezogenen Themen zunächst die direkte Ansprache Ihres Vorgesetzten, der für Sie verantwortlichen Personalabteilung oder der verantwortlichen Geschäftsführung in Betracht.
Sonstige schwerwiegende Verstöße gegen (Straf-)Gesetze und Richtlinien
Hierunter fallen schwerwiegende Verstöße wie z.B.:
Schwere Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz).
Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Urkundenfälschung.
Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften.
Verstöße gegen Zoll- und Exportkontrollvorschriften.
Verstöße gegen Geldwäschevorschriften.
Wesentliche Verstöße gegen die Verhaltensstandards des CTS EVENTIM Code of Conduct oder gegen Unternehmensrichtlinien.
Verstöße, die von Lieferanten in der Lieferkette begangen wurden
Verstöße in der Lieferkette sind Verletzungen oder Nichteinhaltung von Standards, Richtlinien oder gesetzlichen Bestimmungen, die von Lieferanten oder Partnern in verschiedenen Phasen der Produktlieferung oder Dienstleistungserbringung begangen werden, z.B. Nichteinhaltung von Umweltstandards, Menschenrechtsverletzungen, Missachtung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, korruptes Verhalten, Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen.
Diese Verstöße können in der Lieferkette auftreten, sei es bei direkten Zulieferern oder bei Zulieferern in weiteren Vorstufen der Produktions- oder Dienstleistungskette. Es ist wichtig, solche Verstöße zu erkennen und zu adressieren und Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu beheben oder zu verhindern.
1. Warum sollte ich Fehlverhalten melden?
Zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Regeln. Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigendem Verhalten oder Risiken, die das Unternehmen gefährden? Mit Ihrer Meldung helfen Sie, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken, damit CTS EVENTIM handeln kann, möglichst noch bevor ein Schaden entsteht. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Erfolg von CTS EVENTIM.
Wir wollen Sie als Hinweisgeber wirksam schützen und bieten Ihnen hier eine mit modernster Technik gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe von namentlichen oder anonymen Meldungen.
2. Kann ich anonym bleiben?
Wenn Sie CTS EVENTIM Compliance Helpline kontaktieren, entscheiden Sie selbst, ob Sie anonym bleiben möchten, oder nicht. Sie können Ihre Identität geheim halten oder sie CTS EVENTIM Compliance Helpline mitteilen. Wir ermutigen Sie, Ihre Identität preiszugeben, da dies den Untersuchungs- und Aufklärungsprozess oft erleichtert. Zudem kann in einigen Fällen Annonymität nicht gewährleistet werden, wenn Ihre Identität direkt oder indirekt aus den Informationen, die Sie CTS EVENTIM Compliance Helpline zur Verfügung gestellt haben, hevor geht.
Unabhängig davon, ob Sie anonym bleiben oder Ihren Namen angeben, bitten wir Sie, sich regelmäßig mit Ihrem Passwort und der Meldungs-ID, die Sie nach der Einreichung Ihrer Meldung erhalten haben, in das System einzuloggen. Auf diese Weise können wir mit Ihnen im Fall von Rückfragen kommunizieren.
CTS EVENTIM Compliance Helpline wird Ihre Anonymität wahren, wenn Sie dies wünschen, und wird alle Informationen, die Sie zu Ihrer Person innerhalb von CTS EVENTIM Compliance Helpline mitgeteilt haben, vertraulich behandeln. CTS EVENTIM Compliance Helpline wird diese Informationen jedoch offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Wie werde ich als Hinweisgeber geschützt?
Hinweisgeber haben die Möglichkeit, ihre Meldungen in CTS EVENTIM Compliance Helpline vollständig anonym, vertraulich (eingeschränkt anonym, d.h. nur Deloitte erfährt Ihre Identität) oder vertraulich (nicht anonym) abzugeben. Hinweisgeber müssen also ihre Identität nicht preisgeben, es sei denn, sie wünschen es. Darüber hinaus sind Hinweisgeber gemäß der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU 2019/1937), sowie nach nationaler Gesetzgebung (HinSchG, LkSG) vor möglichen Nachteilen und Repressalien im Zusammenhang mit Ihren Meldungen geschützt – auch wenn sie ihre Identität gegenüber der CTS EVENTIM offenlegen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein begründeter Verdacht nicht bestätigt.
Diese Regelung gilt nicht, wenn ein Hinweisgeber vorsätzlich unbegründete, beleidigende, verleumderische oder in sonstiger Weise herabsetzende Angaben zum Nachteil einer Person ohne belastbare Tatsachen macht.
4. Was passiert mit meiner Identität, wenn ich eine Meldung abgebe?
Sie müssen Ihren Namen gegenüber CTS EVENTIM Compliance Helpline nicht nennen, wenn Sie dies nicht möchten. Ihre Meldung wird unter einer Referenznummer gespeichert, bis Sie sich dazu entscheiden, Ihren Namen bei CTS EVENTIM Compliance Helpline zu nennen.
5. Welche Informationen sollte ich CTS EVENTIM Compliance Helpline geben?
Wenn Sie einen tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, sollten die von Ihnen bereitgestellten Informationen folgende Details enthalten:
- Namen der beteiligten Personen
- Namen von Zeugen (falls vorhanden)
- Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls bzw. der Vorfälle
- Angaben zu möglichen Beweismitteln
- Geldbeträge/Vermögenswerte in diesem Zusammenhang
- Häufigkeit des Vorfalls
6. Werde ich nach der Meldung in irgendeiner Weise beteiltigt? Welche Fristen gelten?
Nach der Meldung müssen Sie sich nicht weiter um den Fall kümmern. Wenn Sie jedoch neue oder zusätzliche Informationen haben oder Änderungen an Ihrer ursprünglichen Meldung vornehmen möchten, bitten wir Sie, dieses hier zu tun. Um sich einzuloggen, halten Sie bitte Ihre Referenznummer und Ihr Passwort bereit, welches Sie bei Abgabe Ihrer ursprünglichen Meldung erhalten haben.
Gemäß der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU 2019/1937), wird Ihnen der Eingang Ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Ebenso werden Sie über den Fortgang und Abschluss des Verfahrens -wie zuvor beschrieben- innerhalb drei Monate nach Eingang der Meldung informiert. Die Vorgänge werden innerhalb der vorgeschriebenen Frist bearbeitet und nach Möglichkeit abgeschlossen. Innerhalb dieser Frist erhalten Sie ebenfalls eine Rückmeldung über geplante oder ergriffene Maßnahmen. Eingangsbestätigung und Rückmeldungen zu Ihrer Meldung können Sie hier einsehen. Um sich einzuloggen, halten Sie bitte Ihre Referenznummer und Ihr Passwort bereit, welches Sie bei Abgabe Ihrer ursprünglichen Meldung erhalten haben.
7. Wie schnell wird CTS EVENTIM nach Abgabe einer Meldung informiert?
Deloitte wird die zuständige Stelle (Compliance) bei CTS EVENTIM schnellstmöglich über Ihre Meldung informieren. Selbstverständlich wird CTS EVENTIM Compliance Helpline bei sehr zeitkritischen Meldungen CTS EVENTIM unverzüglich informieren.
8. Erhalte ich eine Belohnung für die Meldung von Missständen?
Nein, es gibt keine Belohnung für eine Meldung an CTS EVENTIM Compliance Helpline.
9. Werden die Strafverfolgungsbehörden über Meldungen an CTS EVENTIM Compliance Helpline informiert?
Informationen, die über CTS EVENTIM Compliance Helpline gemeldet werden, werden an die bei CTS EVENTIM für die Bearbeitung von Fällen zuständige Stelle (Compliance) weitergeleitet. Wenn dies für erforderlich gehalten wird, werden ggfs. auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informiert.
10. Welche personenbezogenen Daten sammelt CTS EVENTIM Compliance Helpline über mich und andere?
Wenn Sie CTS EVENTIM Compliance Helpline kontaktieren, dann werden Ihre persönlichen Daten nur dann erfasst, wenn Sie diese angeben. Dies gilt auch für relevante Informationen über andere Personen im Zusammenhang mit Ihrer Meldung.
11. Wie werden personenbezogene Daten von CTS EVENTIM Compliance Helpline verwendet oder weitergegeben?
CTS EVENTIM Compliance Helpline wird personenbezogene Daten nur im Rahmen der Bereitstellung dieses Dienstes für Sie und CTS EVENTIM verwenden oder weitergeben. CTS EVENTIM Compliance Helpline wird
die gesammelten Informationen an CTS EVENTIM weitergeben, damit CTS EVENTIM auf Ihre Meldung reagieren kann.
12. Was passiert, wenn ich wegen einer Meldung belästigt oder schikaniert werde?
Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeitende sind verboten, auch wenn sich in gutem Glauben gemachte Meldungen oder Bedenken bei einer Untersuchung als unbegründet erweisen. Mitarbeiter, die aufgrund einer Meldung schikaniert werden oder Vergeltungsmaßnahmen erleiden, werden dringend gebeten, diese Vorfälle an CTS EVENTIM Compliance Helpline zu melden. Sollte jemand innerhalb der CTS EVENTIM versuchen, Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeitenden zu ergreifen oder diesen schikanieren, weil er in gutem Glauben eine Meldung gemacht hat, muss diese Person mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung rechnen.
Stand: Juni 2024