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Altersbeschränkung
Grundsätzlich wird Personen unter 12 Jahren der Zutritt zum gesamten Festivalgelände nicht gestattet. Personen zwischen 12 und 16 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht hingegen sogenannte erziehungsbeauftragte Personen. Eine schriftliche Einverständniserklärung kann
hier heruntergeladen werden.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die o.g. verantwortliche Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt ebenso eine Eintrittskarte.
Pro Begleitperson können nur 2 Kinder beaufsichtigt werden. Alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich mit einem Kinder- oder Personalausweis ausweisen können.
Das Sicherheitspersonal vor Ort kann die Betreuung von Kindern nicht übernehmen. Diese Kinder können nicht ohne Begleitperson zum Eingang gebracht und später wieder abgeholt werden. Es gibt leider keine Ausnahmen und auch keine Möglichkeiten, von dieser Regelung Abstand zu nehmen.
Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern im Einlassbereich und/oder auf dem Veranstaltungsgelände der Donauinsel geben.
Bild- und Tonaufzeichnung
Bild- und Tonaufzeichnungen von Ihrer Person sind während der Veranstaltung möglich. Mit Betreten des Geländes erklären Sie Ihr Einverständnis zu einer umfassenden und unbeschränkten Verwertung dieser Aufnahmen in allen Medien.
Keine Ton- und Bildaufnahmen gestattet!
Das Mitbringen von Fotoapparaten und/oder Videoaufzeichnungsgeräten ist untersagt. Dies betrifft insbesondere jegliche Spiegelreflexkameras, Zubehör wie Stative, Objektive oder Geräte, die eine Videofunktion der Kamera ermöglichen. Auch etwaige Ton-Aufnahmegeräte vom MP3-Rekorder bis hin zum Diktiergerät sind untersagt. Entsprechend wird jedem Besucher der Zutritt untersagt, sofern dieser nicht das betreffende Gerät oder Zubehör beim Ordnungsdienst zurücklässt. Die zurückgelassenen Geräte oder Zubehöre können nach Abschluss des Festivals wieder abgeholt werden, wobei keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden können, soweit es um einen Verlust des betreffenden Gerätes oder Zubehörs geht. Von vorstehender Regelung sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Foto-/Videofunktion (sogenannte „Smartphones“) ausgenommen.
Line-up
Rock In Vienna auf der Donauinsel naht! Von 3.-5. Juni rocken Kaliber wie Rammstein, Iggy Pop, Iron Maiden und viele andere drei Tage lang wieder die Wiener Donauinsel. Nun stehen auch die aktuellen Beginnzeiten fest! Hier der ganze Timetable von Freitag bis Sonntag.